Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Informationen

1.1. Der Begriff „Kunde“ oder „Kunde“ bezieht sich auf eine Firma, ein Unternehmen oder eine andere Partei, welche Datenträger zur Diagnose oder Datenwiederherstellung an Fields Gruppe sendet.

1.2. Das Wort „Vollständig“ oder der Ausdruck „Vollständige Wiederherstellung“ bezieht sich, wenn es in Bezug auf den Datenwiederherstellungsprozess oder die wiederhergestellte Datenmenge verwendet wird, ausschließlich auf die Datenmenge, die von den Medien wiederhergestellt werden konnte, und nicht auf die Datenmenge der ursprünglich auf den Medien enthaltenen Daten.

1.3. Im Rahmen des Diagnoseprozesses verpflichtet sich Fields Gruppe, nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrscheinlichkeit und, soweit möglich, das Volumen wiederherstellbarer Daten von den Medien des Kunden zu ermitteln.

1.4. Im Rahmen des Wiederherstellungsprozesses bemüht sich Fields Gruppe, die maximale Datenmenge von den Medien des Kunden wiederherzustellen oder zu replizieren.

1.5. Als Werktage von Fields Gruppe gelten Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen. Die Geschäftszeiten sind von 9.00 bis 17.30 Uhr festgelegt. Datenwiederherstellungsdienste können außerhalb dieser Zeiten bereitgestellt werden. Alle außerhalb dieser Zeiten erbrachten Diagnose- und / oder Wiederherstellungsleistungen werden zu einem von Fall zu Fall vereinbarten Preis durchgeführt.

1.6. Fields Gruppe wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um angemessene Reaktionszeiten zu erreichen. Die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten ist jedoch, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine vertragliche Verpflichtung.

2. Kostenvoranschläge, Angebote und Zahlungen

2.1. Alle von Fields Gruppe angebotenen Festpreisangebote haben eine Gültigkeitsdauer von sieben Tagen, sofern nicht anders vereinbart. Nach dieser Frist kann sich das Angebot ohne vorherige Ankündigung ändern.

2.2. Alle von Vertretern von Fields Gruppe angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen britischen Mehrwertsteuer (derzeit 20% des zu zahlenden Gesamtbetrags).

2.3. Die Annahme eines Angebots kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, bis zur Genehmigung keine Wiederherstellungsarbeiten zu beginnen.

2.4. Falls der Kunde beschließt, die Wiederherstellung der Daten nach Erteilung der Genehmigung nicht fortzusetzen, behält sich Fields Gruppe das Recht vor, dem Kunden alle bisher durchgeführten Arbeiten und / oder verwendeten Ersatzteile in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr liegt im Ermessen von Fields Gruppe und kann dem für den Wiederherstellungssprozess genehmigten Gesamtbetrag entsprechen, diesen jedoch nicht überschreiten.

2.5. Der Kunde akzeptiert, dass die Zahlung nach Abschluss des Datenwiederherstellungsprozesses und vor der Freigabe von Daten und / oder Originaldatenträgern (ob versandt, abgeholt oder heruntergeladen) vollständig fällig ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung kann per Kredit- / Debitkarte (VISA, MasterCard, American Express, Switch, Maestro, Electron usw.), Firmenscheck, Scheck oder Banküberweisung erfolgen. Gelegentlich behält sich Fields Gruppe das Recht vor, eine vollständige Zahlung zu verlangen, bevor die Daten an den Kunden weitergegeben werden.

2.6. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, nach dem angegebenen Fälligkeitsdatum ausstehende Zahlungen mit Zinsen und / oder Verwaltungsgebühren zu belasten. Der aktuelle Zinssatz von Fields Gruppe beträgt 1,5% für jeden Monat, in welchem die Zahlung aussteht. Die aktuellen Gebühren für die Verwaltung lauten wie folgt: verspätete Zahlung; € 75 für jeden ausstehenden Kalendermonat, € 10 für jede telefonische Mitteilung in Bezug auf einen ausstehenden Saldo, € 30 für jeden Brief in Bezug auf einen ausstehenden Saldo und € 10 für eine Kopie der Originalrechnung. Alle aufgeführten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen britischen Mehrwertsteuer.

3. Vertraulichkeit

3.1. Im Rahmen seiner Vertraulichkeitsrichtlinie verpflichtet sich Fields Gruppe, keine Informationen oder Datendateien, welche mit Kundengeräten geliefert, auf diesen gespeichert oder wiederhergestellt werden ohne Zustimmung des Kunden weiterzureichen, mit Ausnahme von Mitarbeitern oder Vertretern von Fields Gruppe, sofern dies per Geheimhaltungsvereinbarung vereinbart oder laut Kraft des Gesetzes vorgeschrieben ist.

3.2. Fields Gruppe verpflichtet sich, nur autorisierte Datenrettungsingenieure einzusetzen und alle an Fields Gruppe gelieferten Medien in einem seiner Geschäftsräume sicher zu lagern. Dem Kunden ist bekannt, dass der Standort möglicherweise nicht mit dem Standort übereinstimmt, an welchen das Medium ursprünglich geliefert wurde.

3.3. Alle von den Medien eines Kunden wiederhergestellten Daten werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz 2018 auf Offline-Speichergeräten gespeichert.

4. Diagnose- und Wiederherstellungsprozesse

4.1. Alle Diagnoseberichte werden dem Kunden telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern mit einem Vertreter von Fields Gruppe nichts anderes vereinbart wurde.

4.2. Aufgrund der Art der Datenwiederherstellung müssen die Ingenieure möglicherweise physikalische Arbeiten an den Datenträgern / Daten / Geräten ausführen, welche von Fields Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erkennt daher foldendes an:

  • 4.2.a. die Medien / Daten / Geräte sind bereits beschädigt,
  • 4.2.b. Datenwiederherstellungsprozesse können zu weiteren Schäden an den Medien / Daten / Geräten führen
  • 4.2.c. Die Gewährleistungen für Medien / Daten / Geräte können ungültig werden
  • 4.2.d. Fields Gruppe ist für diese oder andere Schäden nicht verantwortlich.

4.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Fields Gruppe gelegentlich zusätzliche Medien verwenden muss, um die Diagnosephase fortzusetzen und / oder die Wiederherstellungsprozesse durchzuführen. Beispiele hierfür sind, ohne sich darauf zu beschränken, Ersatzteile für Plattenlaufwerke und spezielle Adapter oder Anschlüsse. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, dem Kunden solche zusätzlichen Medien zu einem vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.

4.4. In seltenen Fällen kann Fields Gruppe von Kunden verlangen, dass ein Teil der Kosten für den Wiederherstellungsversuch übernommen wird. Diese Anfrage gilt nur, wenn die Wiederherstellung komplex ist oder wenn ein schwerwiegender Schaden aufgetreten ist und nur als unverbindliches Festpreisangebot. Diese Anfrage wird nicht im Rahmen des Dienstes „Keine Wiederherstellung, keine Gebühr“ von Fields Gruppe gestellt. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr wie alle Gebühren von Fields Gruppe nicht obligatorisch ist und der Kunde diese und jede andere Gebühr ablehnen und die Rückgabe seiner Medien verlangen kann.

4.5. Fields Gruppe erklärt sich damit einverstanden, dass Zahlungen für eine Wiederherstellung nur dann fällig werden, wenn die Daten erfolgreich von den Medien des Kunden wiederhergestellt wurden. Der Kunde versteht, dass es aufgrund der Komplexität der Datenwiederherstellung nicht immer möglich ist, alle Informationen von den Medien des Kunden wiederherzustellen. Fields Gruppe übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Relevanz oder Wichtigkeit der für den Kunden wiederhergestellten Daten, es sei denn, dass schriftlich anderes mit Fields Gruppe vereinbart wurde.

4.6. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, Geräte oder Medien, welche an einem unserer Standorte eingehen, an den für die Datenwiederherstellung am besten geeigneten Ort zu senden oder umzuleiten. Dies beinhaltet die Nutzung der Laboreinrichtungen eines verbundenen Unternehmens oder eines Mutterunternehmens. In diesen Fällen verwendet Fields Gruppe einen Kurierdienst für den Transport der Medien oder Geräte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass a) Fields Gruppe die Kosten für diesen Transport übernimmt und b) Fields Gruppe nicht für Schäden oder Verluste an transportierten Gegenständen verantwortlich ist, um die verlorenen Daten des Kunden wiederherzustellen.

5. Leistung, Lieferung & Versand

5.1. Fields Gruppe erklärt sich damit einverstanden, alle wiederhergestellten Daten auf geeigneten Datenträgern zurückzusenden. Beispiele hierfür sind unter anderem ein USB-Stick, eine externe Ersatzfestplatte oder ein FTP-Download (bis zu 10 GB). Als Bestandteil des Standard-Datenwiederherstellungsdienstes übermittelt Fields Gruppe derzeit maximal 58 GB Daten auf einem USB-Stick. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, die Rückgabe zu verweigern oder dem Kunden einen vereinbarten Betrag für die Rückgabe von Daten auf solchen Datenträgern in Rechnung zu stellen, wenn die wiederhergestellten Daten die Grenzwerte überschreiten. Der Kunde muss einen vereinbarten Betrag für alle Ersatzmedien leisten. Dieser Betrag ist zuzüglich des Betrages, welcher für den Datenrettungsservice vereinbart wurde, sofern mit einem Vertreter von Fields Gruppe nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2. Alle von Fields Gruppe wiederhergestellten Daten werden über einen nachvollziehbaren Express-Versand an den Kunden zurückgesandt. Beispiele hierfür sind unter anderem DHL, UPS, TNT oder Fedex. Es können jedoch andere Vorkehrungen für die Rückgabe der Kundendaten getroffen werden. In bestimmten Fällen behält sich Fields Gruppe das Recht vor, dem Kunden den erbrachten Postdienst und die damit verbundenen Verwaltungsgebühren in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr ist zuzüglich der Gebühr, welche für den Datenwiederherstellungsprozess vereinbart wurde.

5.3. Fields Gruppe übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, welche durch das Postnetz verursacht werden. Unter diesen Umständen wird keine Entschädigung für verlorenen Gewinn, Unannehmlichkeiten usw. gewährt, sofern dies nicht zuvor mit Fields Gruppe vereinbart wurde.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware nach Lieferung oder versuchter Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von fünf Kalendertagen nach Lieferung oder versuchter Lieferung, zu prüfen oder prüfen zu lassen. Mängelansprüche bei der Lieferung von Waren oder Ansprüche, dass Waren nicht mit der von Fields Gruppe vereinbarten Bestellung entsprechen, müssen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche, welche außerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht werden, können nur nach Ermessen von Fields Gruppe beschlossen werden.

5.5. Fields Gruppe bewahrt eine Kopie Ihrer wiederhergestellten Daten ab dem Versanddatum für eine Dauer von sieben Tagen auf. Während dieser Zeit beantwortet Fields Gruppe alle Fragen zu den wiederhergestellten Daten und stellt bei Bedarf weitere Kopien zur Verfügung. Gelegentlich kann Fields Gruppe mit Zustimmung des Kunden eine Kopie Ihrer wiederhergestellten Daten und / oder digitalen Bilder über diesen Punkt hinaus aufbewahren. Unter solchen Umständen behält sich Fields Gruppe das Recht vor, eine Gebühr für doppelte Kopien von Daten, Datenspeicherung, Verwaltung und Sicherheit zu erheben.

5.6. Der Kunde und Fields Gruppe sind sich einig, dass die alleinige und ausschließliche Abhilfe für unzufriendenstellende Arbeiten im Ermessen von Fields Gruppe liegt. Fields Gruppe behält sich das Recht vor, entweder (a) weitere Versuche des Ingenieurs von Fields Gruppe zu unternehmen, um unzufriedenstellende Arbeiten zu beheben, oder (b) den vom Kunden vollständig oder teilweise gezahlten Betrag zurückzuerstatten.

5.7. Alle an Fields Gruppe zur Datenwiederherstellung gesendeten Medien können bis zu vierzehn Tage nach Abschluss des Datenwiederherstellungsdienstes in einem seiner internationalen Büros aufbewahrt werden. Gemäß der Richtlinie für die Rücksendung von Datenträgern können Sie die Rücksendung Ihrer Datenträger innerhalb von 28 Tagen nach Eingang Ihres Datenträgers bei uns beantragen. Dem Kunden ist bekannt, dass die angegebenen Lieferfristen ab dem Datum der Wiederherstellung plus vierzehn Tage berechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Rücksendung.

5.8. Dem Kunden ist bekannt, dass alle Medien, welche über unseren kostenlosen Rückversand zurück gesandt werden, über den Standardpostdienst bereitgestellt werden und dieser Dienst nicht nachverfolgbar ist. Fields Gruppe übernimmt keine Verantwortung für im Postnetz verlorene oder beschädigte Medien. Der Kunde versteht, dass dies ein 21-Tage-Service ist.

5.9. Dem Kunden ist bekannt, dass Fields Gruppe keine Garantien oder Gewährleistungen jeglicher Art anbietet und dass der Umfang der Haftung von Fields Gruppe gegenüber dem Kunden streng auf die Gebühren begrenzt ist, welche an Fields Gruppe für den Datenwiederherstellungsservice zu leisten sind.

6. Datenintegrität

6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fields Gruppe den Inhalt von Dateien, welche sich auf den bereitgestellten Datenträgern befinden, nicht überprüft.

6.2. Fields Gruppe gibt einen Integritätsprozentsatz aller wiederhergestellten Daten an. Dies ist lediglich eine Schätzung und wird mit einer speziellen Software ermittelt, welche einen Überprüfungsprozess der Dateisignatur durchführt. Hierbei werden die wiederhergestellten Dateisignaturen mit ihrer Erweiterung abgeglichen. Dieser Prozess garantiert die Integrität nicht und kann abhängig von verschiedenen Faktoren variieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dateityp und ob dieser über eine Verschlüsselung verfügt oder nicht. Der angegebene Prozentsatz lediglich eine Schätzung.

6.3. Fields Gruppe übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Integrität, Funktionalität, Korruption oder den Benutzbarkeit der wiederhergestellten Daten.

6.4. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, so viele Daten wie möglich von allen empfangenen Medien und speziell von Kunden angeforderten Dateien wiederherzustellen, ist der Wiederherstellungsprozess nicht spezifisch und der Verkauf von Daten erfolgt generisch und basiert ausschließlich auf der wiederhergestellten Datenmenge und dem Aufwand der Wiederherstellungstätigkeiten. Sollte der Kunde eine Einsicht über die wiederhergestellten Daten wünschen, kann schriftlich oder per E-Mail eine Dateiliste von dem Account Manager angefordert werden. Dies liegt in der Verantwortung des Kunden und eine Dateiliste wird nur bereitgestellt, wenn dies bei Fields Gruppe schriftlich oder per E-Mail vom Kunden angefordert wird. Die Dateiliste ist eine Auflistung der wiederhergestellten Dateien. Fields Gruppe übernimmt keine Garantie für die Integrität der in der Dateiliste angezeigten Daten oder anderer wiederhergestellter Daten.

7. Legalität

7.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Medien und deren Inhalte, welche Fields Gruppe zur Verfügung gestellt werden, legal und rechtmäßig im Besitz des Kunden sind und dass der Kunde das Recht hat, Datenwiederherstellungsdienste gemäß den Gesetzen von England und Wales anzufordern.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 6. November 2019 geändert.